Bewerbungsschluss zum 370. Weimarer Zwiebelmarkt

15.02.2023 |
Zwiebelmarkt, Archivbild.Zwiebelmarkt, Archivbild.Zwiebelmarkt, Archivbild.

Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme am diesjährigen Weimarer Zwiebelmarkt (13. bis 15. Oktober) endet wie gewohnt am 31. März des laufenden Jahres. Zur Wahrung der Antragsfrist ist der Eingang bei der Stadt Weimar entscheidend. Betroffen sind hiervon insbesondere Händler, Gastronomen und Bühnenbetreiber.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können ihre Bewerbung für das traditionelle Stadtfest rund um die Zwiebel – mindestens mit Angaben über die Art und Größe des Standes, das Verkaufssortiment, den Strom- und Wasserbedarf sowie einem Standfoto – fristgemäß über das allgemein gültige Verfahren bei der Stadt Weimar einreichen. Bühnenbetreiber sollen zudem ein Kurzkonzept mit inhaltlichen Schwerpunkten zum Bühnenprogramm einreichen.

Bühnenbetreiber können sich ebenfalls bis zur o. g. Frist bewerben. Als Bühnenbetreiber gilt, wer zum Zwiebelmarkt an drei Veranstaltungstagen insgesamt mindestens 20 Stunden Programme mit überwiegend handgemachter Live-Musik (unter Einbindung regionaler Künstler) einschließlich Bühne und Technik auf eigene Kosten übernimmt. Die thematische Abstimmung der Programminhalte muss mit der Stadt Weimar erfolgen. Die Spielzeiten obliegen dem Betreiber, längstens jedoch Freitag und Samstag bis 24 Uhr und Sonntag bis 22 Uhr.

Auch in diesem Jahr stehen voraussichtlich drei Bühnenstandorte im Zwiebelmarktgebiet zur Vergabe an Bühnenpartner zur Verfügung.

Sie möchten sich als Bühnenpartner für die Bühne auf dem Platz der Demokratie, auf dem Frauenplan oder auf dem Markt bewerben? Gern nehmen wir Ihre aussagekräftige Bewerbung mit folgenden Inhalten/Voraussetzungen entgegen:

  • Motivation zur Bewerbung
  • Gewünschter Bühnenstandort entsprechend des ausgewiesenen Zwiebelmarktgebietes
  • Bühnenart und Bühnengröße
  • Technikfirma und Umfang der technischen Erfordernisse vor Ort
  • Inhaltliche Schwerpunkte des Bühnenprogramms
  • Geplante Werbe- und Sponsorenpartner
  • Angaben über Art und Größe des Bierstandes zur Refinanzierung des Bühnenprogrammes einschließlich Angaben zum Strom- und Wasserbedarf
  • Biermarke des Bühnenpartner-Bierstandes (bis 1. Juni)

Alle nach dem 31. März eingehenden Bewerbungen können für das Auswahlverfahren in diesem Jahr nicht berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die Vergabe der Standplätze fällt grundsätzlich bis zum 30. Juni des Jahres (bei Bühnenpartnern bis 30. April).

Bei Fragen zum Bewerbungs- und Vergabeverfahren können Sie das Amt für Wirtschaft und Märkte gern kontaktieren.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://stadt.weimar.de/de/leistung/leistung/1127/zustaendigestelle/313/standplatzgenehmigung.html

Achtung: Die Durchführung des Zwiebelmarktes erfolgt unter Vorbehalt, weiterhin behält sich die Stadt Weimar Änderungen der Veranstaltung vor.

Kontakt:
Amt für Wirtschaft und Märkte, Markt 1 (Rathaus)
E-Mail:
maerkte@stadtweimar.de