Wahlen in Weimar
Das Jahr 2024 ist in Thüringen ein Superwahljahr. Die Stadt Weimar sucht engagierte und zuverlässige Menschen, die durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit die Möglichkeit haben, demokratische Prozesse aktiv mitzuerleben.
Die Stadt Weimar zahlt allen Wahlhelfenden für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit.
Mitglieder der Wahlausschüsse und Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung. Die Entschädigungszahlungen
Ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlausschüsse wird für die Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses eine Entschädigung in Höhe der für die jeweilige Wahl geltenden gesetzlichen Regelung, mindestens jedoch in Höhe von 15,00 €, gezahlt.
Mitgliedern der Wahlvorstände für die Urnen- und Briefwahl, die Nichtbedienstete der Stadtverwaltung sind, erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Grundbetrag in Höhe von 60,00 €.
Mitglieder der Wahlvorstände für die Urnen- und Briefwahl, die Bedienstete der Stadtverwaltung sind, erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung einen Grundbetrag in Höhe von 30,00 € und einen Tag Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung bei Vorliegen der hierzu bestehenden beamten- und tarifrechtlichen Voraussetzungen. Für die Gewährung von Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen der Oberbürgermeister zuständig.
Bedienstete der Stadtverwaltung Weimar können auf Antrag als Nichtbedienstete eingesetzt und gemäß § 2 Abs. 2 (plus entsprechende Zuschläge) entschädigt werden. Der Antrag ist bereits im Rahmen der Bereitschaftserklärung zur Mitarbeit als Wahlhelfer, spätestens aber vor der Versendung der Berufungsschreiben zu stellen.
Nichtbedienstete sowie Bedienstete der Stadtverwaltung, die sich am Wahl- oder Abstimmungstag als Reserve zur Verfügung halten, aber nicht eingesetzt werden, erhalten dafür eine Entschädigung in Höhe von 15,00 €.
Für die Übernahme einer besonderen Funktion im Wahlvorstand wird ein Zuschlag gezahlt. Folgender Entschädigungsbetrag ergibt sich bei einer einfachen Wahl:
Nichtbedienstete der Stadtverwaltung Weimar
Funktion im Wahllokal |
Grundbetrag |
Zuschlag |
Gesamtgrundbetrag |
Wahlvorsteher |
60,00 € |
35,00 € |
95,00 € |
Schriftführer |
60,00 € |
25,00 € |
85,00 € |
Stellvertretender Wahlvorstand |
60,00 € |
15,00 € |
75,00 € |
Stellvertretender Schriftführer |
60,00 € |
15,00 € |
75,00 € |
Weitere Mitglieder |
60,00 € |
- |
60,00 € |
Bedienstete der Stadtverwaltung Weimar
Funktion im Wahllokal |
Grundbetrag |
Zuschlag |
Gesamtgrundbetrag |
Wahlvorsteher |
30,00 € |
35,00 € |
65,00 € |
Schriftführer |
30,00 € |
25,00 € |
55,00 € |
Stellvertretender Wahlvorstand |
30,00 € |
15,00 € |
45,00 € |
Stellvertretender Schriftführer |
30,00 € |
15,00 € |
45,00 € |
Weitere Mitglieder |
30,00 € |
- |
30,00 € |
Verbundene Wahlen
Für verbundene Wahlen wird ein Zuschlag ab der zweiten auszuzählenden Wahl in Höhe von 10,00 € / Wahl ausgezahlt. Die Regel findet auch Anwendung, wenn zeitgleich zu einer Wahl ein Volks- und/oder Bürgerentscheid auszuzählen ist. Folgender Entschädigungsbeitrag ergibt sich:
Nichtbedienstete der Stadtverwaltung Weimar
Funktion im Wahllokal |
Grundbetrag Einfache Wahl |
Zuschlag für verbundene Wahl ab 2. auszuzählender Wahl 10,00 €/Wahl (hier jeweiliger Gesamtbetrag |
||
|
|
2. Wahl |
3. Wahl |
4. Wahl |
Wahlvorsteher |
95,00 € |
105,00 € |
115,00 € |
125,00 € |
Schriftführer |
85,00 € |
95,00 € |
105,00 € |
115,00 € |
Stellvertretender Wahlvorstand |
75,00 € |
85,00 € |
95,00 € |
105,00 € |
Stellvertretender Schriftführer |
75,00 € |
85,00 € |
95,00 € |
105,00 € |
Weitere Mitglieder |
60,00 € |
70,00 € |
80,00 € |
90,00 € |
Bedienstete der Stadtverwaltung Weimar
Funktion im Wahllokal |
Grundbetrag Einfache Wahl |
Zuschlag für verbundene Wahl ab 2. auszuzählender Wahl 10,00 €/Wahl (hier jeweiliger Gesamtbetrag |
||
|
|
2. Wahl |
3. Wahl |
4. Wahl |
Wahlvorsteher |
65,00 € |
75,00 € |
85,00 € |
95,00 € |
Schriftführer |
55,00 € |
65,00 € |
75,00 € |
85,00 € |
Stellvertretender Wahlvorstand |
45,00 € |
55,00 € |
65,00 € |
75,00 € |
Stellvertretender Schriftführer |
45,00 € |
55,00 € |
65,00 € |
75,00 € |
Weitere Mitglieder |
30,00 € |
40,00 € |
50,00 € |
60,00 € |
Weitere Entschädigungen sind möglich. Sie sind der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen, Volksentscheiden und Bürgerbegehren zu entnehmen.
Ihre Mitarbeit im den Wahllokalen der Stadt Weimar ist sehr vielschichtig und dabei äußerst verantwortungsvoll.
So kontrollieren Sie in den Urnenwahllokalen beispielsweise die Wahlberechtigung der Wählenden, vermerken die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis oder helfen beim organisatorischen Ablauf des Wahltages. Im Briefwahllokal zählen Sie die Stimmabgabe der Briefwähler aus.
In jedem Fall sind Sie Teil des Teams bei der Kernaufgabe der Wahl: der Ergebnisfeststellung.
Die Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein und sollen möglichst aus dem Kreis der Wahlberechtigten des Stimmbezirks berufen werden. Wer sich um ein Mandat bewirbt, kann nicht gleichzeitig Wahlhelfer sein. Die Wahlhelfer werden auf Verschwiegenheit und unparteiische Ausübung ihres Ehrenamtes verpflichtet.
Wahlhelfer, welche die Funktion des Wahlvorstehers, des Stellvertreters des Wahlvorstehers oder des Schriftführers ausüben, werden vor der Wahl zu ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten geschult. Die Schulungen finden in der Regel ca. 14 Tage vor dem Wahltermin statt. Die genauen Termine erfahren die jeweiligen Personen mit der Berufung zum Ehrenamt, die bis spätestens zum 20. Tag vor der Wahl erfolgt.
Der Wahlvorstand trifft sich in der Regel am Wahlsonntag gegen 7:30 Uhr im Wahllokal. Der Wahlvorsteher nimmt die Belehrungen, die Einweisung in die diversen Tätigkeiten und die Einteilung der „Dienstzeiten“ vor. Die Wahl findet von 8:00 Uhr – 18:00 Uhr statt. In den meisten Fällen wird ein Vormittags- und ein Nachmittagsdienst eingeteilt. Zur Feststellung des Wahlergebnisses (Auszählung) ab 18.00 Uhr müssen zwingend alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Bei der anstehenden Kommunalwahl, bei der in den Ortsteilen bis zu vier Einzelwahlen auszuzählen sind, kann die Auszählung bis in die späten Abendstunden dauern.