Ausschreibung zur Bewirtschaftung einer Nutzungsfläche für den Weihnachtsbaumverkauf auf dem Goetheplatz anlässlich der Weimarer Weihnacht 2023

25.04.2023 |
Blautanne, Symbolbild.Blautanne, Symbolbild.Blautanne, Symbolbild.

Beschreibung der Leistung und Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber:

Die Stadt Weimar stellt auf der Goetheplatz-Nordseite eine kostenpflichtige Nutzungsfläche von maximal 500 m² zum Zwecke eines gewerblichen Weihnachtsbaumverkaufes zur Verfügung. Zulässig ist der Verkauf von Weihnachtsbäumen, Schnittgrün, Adventsgestecken, Weihnachtsdekoration und ähnlicher Produkte. Die Nutzung kann innerhalb des Zeitraums der Weimarer Weihnacht vom 28. November 2023 bis einschließlich 24. Dezember 2023 in Anspruch genommen werden. Die Verkaufszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes (zwischen 11 Uhr und 19 Uhr). Für den Auf- und Abbau stehen darüber hinaus jeweils bis zu zwei Werktage zur Verfügung.

Die Nutzungsfläche ist eigenverantwortlich abzusichern und weihnachtlich, z. B. durch Schnittgrün, Lichterketten und sonstige weihnachtliche Elemente, zu dekorieren. Zum Verkaufsbereich und innerhalb der Nutzungsfläche muss ein barrierefreier Zugang gewährleistet sein. Sonstige Leistungen haben ebenfalls auf eigene Kosten zu erfolgen; dazu zählen die Reinigung des Platzes, der Winterdienst, die Abfallentsorgung und eine eventuelle Bewachung. Die weitere technische Ausstattung obliegt dem Betreiber. Für die Stromversorgung werden kostenpflichtige Stromanschlüsse vor Ort zur Verfügung gestellt.

Als Standentgelt für die Nutzungsfläche wird ein Mindestgebotvon 1.000 Euro pro 100 m² Fläche für den gesamten Zeitraum festgesetzt; das Standentgelt ist bis zum 31. Oktober 2023 fällig. Nebenkosten für Strom (Energieverbrauchs- und Nutzungspauschale) werden im Bedarfsfall separat nach der Nutzung abgerechnet.

In der Bewerbung sind folgende Angaben mindestens anzugeben:

  • der gewünschte Zeitraum für die Nutzung
  • der gesamte Platzbedarf (Bruttofläche in m²)
  • Höhe des Gebotes für das Standentgelt
  • das Verkaufs- bzw. Warenangebot
  • technische Anschlüsse (Strombedarf)
  • Referenzen
  • Adress- und Kontaktdaten des Bewerbers

Die anvisierte Gestaltung sollte nach Möglichkeit durch aussagefähige Fotos belegt werden.

Nach Auswertung der eingegangenen Bewerbungen erfolgt die Auswahl eines Bewerbers bis zum 30. Juni 2023 unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Höhe des Gebotes (Standentgelt) für die Nutzfläche
  • Attraktivität des Bewerberangebotes einschließlich des optischen Erscheinungsbildes in Bezug auf die Gesamtgestaltung
  • Persönliche Eignung, Zuverlässigkeit und Erfahrung des Bewerbers
  • regionale Ansässigkeit des Bewerbers

Bei gleichwertigen Bewerbern entscheidet das Losverfahren.

Die Zuschlagserteilung kann mit Option auf Erweiterung des Bewirtschaftungszeitraums für die Jahre 2024 und 2025 erfolgen, sofern dies beide Vertragspartner schriftlich vereinbaren. In diesem Fall ist das Gebot/Standentgelt pro Jahr fällig.

Die Zuschlagserteilung erfolgt unter Vorbehalt und kann unter weiteren Auflagen erfolgen, z. B. bei Eintritt höherer Gewalt oder wenn es zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich erscheint. Sofern es temporäre örtliche Einschränkungen gibt, kann die Nutzungsfläche in Abstimmung zwischen beiden Vertragspartnern auf einen anderen Standort verlegt werden. Die Stadt Weimar behält sich im Übrigen vor, die Ausschreibung bei nicht wirtschaftlich oder qualitativ geeigneten Bewerbern aufzuheben.

Interessenten können ihre Bewerbung mit Angebotsabgabe bis zum 31. Mai 2023 (Posteingang bei der Stadt Weimar) an folgende Adresse richten:

Stadtverwaltung Weimar
Amt für Wirtschaft und Märkte
Markt 1
99423 Weimar

Bei Rückfragen können Sie sich gern unter der E-Mail maerkte@stadtweimar.de an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Märkte wenden.