Tilly

Fundkatze aus Weimar

Tilly kam als Fundkatze am 26.07.2024 ins Tierheim. Tilly ist nicht gechipt und so konnte bisher kein Halter der schonen braun- getigerten Katze ermittelt werden.

Tilly wurde in der Gartenanlage "am Viadukt"  gefunden. Tilly befand sich zu dieser in schlechtem Zustand. Nach tierärztlicher Untersuchung stellte sich heraus, das die von uns genannte Katze "Tilly" vergiftet wurde. 

Wer kennt diese Katze oder kann Angaben zum Sachverhalt machen? 

Bitte melden sie sich umgehend im Tierheim Weimar. 


Erläuterung zum Thema Fund:

In Deutschland gibt es ein Tierschutzgesetz. Alle Gesetze die für Tiere hier niedergeschrieben sind, sind ausschließlich auf Tiere anzuwenden. Da im deutschen Tierschutzgesetz der Umgang mit Fundtieren nicht näher definiert ist, ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 965-984 anzuwenden.  Hier sind die Rechte und Pflichten von Findern und Verlierern sowie die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung dieser Pflichten festgelegt. Nach BGB gibt es einen Eigentumsvorbehalt. Adoptieren sie ein Tier welches noch innerhalb der 6 Monate, doch von seinem ehemaligen Besitzer erkannt wird, sind wir in der Pflicht dieses auszuhändigen oder andere Maßnahmen oder Vorkehrungen zu treffen.

Bei Fundtieren klären wir immer über den Eigentumsvorbehalt bei Adoption auf.

Außerdem:

Laut Gesetz (§965 BGB) ist man als Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, bei einer genannten Behörde eine ordnungsgemäße Fundanzeige zu erstatten. In diesem Fall sind wir als Tierheim für die Stadt Weimar ein kompetenter Ansprechpartner.
 
Wichtig: Nicht ausreichend ist die Anfrage, ob es eine Vermisstmeldung zu dem jeweiligen Tier gibt, oder die Verbreitung einer Fundmeldung. Sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht.

 

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