Minka Müller

Minka Müller trägt den Namen, da sie von einer lieben Tierärztin gerettet wurde. Minka wurde am 20.06.2024 im Schockzustand aufgefunden, sie ist eine Fundkatze. Sie war bereits gechippt aber nicht registriert. Sie war zu gegebener zeit ein Intensivpatient. Minka ist eine sehr verschmuste Katze, benötigt aber am Anfang etwas Zeit um Vertrauen zu fassen. 

Minka ist bereits angeimpft und wird bald ihre zweite Impfung erhalten. 


Erläuterung zum Thema Fund:

 

In Deutschland gibt es ein Tierschutzgesetz. Alle Gesetze die für Tiere hier niedergeschrieben sind, sind ausschließlich auf Tiere anzuwenden. Da im deutschen Tierschutzgesetz der Umgang mit Fundtieren nicht näher definiert ist, ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 965-984 anzuwenden.  Hier sind die Rechte und Pflichten von Findern und Verlierern sowie die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung dieser Pflichten festgelegt. Nach BGB gibt es einen Eigentumsvorbehalt. Adoptieren sie ein Tier welches noch innerhalb der 6 Monate, doch von seinem ehemaligen Besitzer erkannt wird, sind wir in der Pflicht dieses auszuhändigen oder andere Maßnahmen oder Vorkehrungen zu treffen.

Bei Fundtieren klären wir immer über den Eigentumsvorbehalt bei Adoption auf.

 

Außerdem:

Laut Gesetz (§965 BGB) ist man als Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, bei einer genannten Behörde eine ordnungsgemäße Fundanzeige zu erstatten. In diesem Fall sind wir als Tierheim für die Stadt Weimar ein kompetenter Ansprechpartner.
 
Wichtig: Nicht ausreichend ist die Anfrage, ob es eine Vermisstmeldung zu dem jeweiligen Tier gibt, oder die Verbreitung einer Fundmeldung. Sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht.

Kontakt