Bambi

Die etwa einjährige Bambi kam als Fundtier am 13.06.2024 aus Weimar- West ins Tierheim. Hier bekam sie einen Chip und wurde komplett geimpft. Bambi ist eine sehr ruhige, verschmuste und ausgeglichene Katze. Sie sucht ein Zuhause mit einer anderen Corona- Katze und ohne Freigang. 

 


Hier eine kurze Erläuterung zum FCoV:

Nein, nicht das Corona- wie beim Menschen, Katzencorona kurz FCoV (Felines Corona Virus) ist auch bekannt als Feline Infektiöse Peritonitis (im schweren Verlauf).

Es ist gar nicht so einfach die ersten Symptome zu erkennen und folgerichtig zuzuordnen. Grundsätzlich unterscheidet man eine milde und eine starke Form des Virus.  Bei mehreren Katzen im Haushalt minimiert man die Risiken drastisch nach unten, wenn jede Katze im Haushalt ihr eigenes Katzenklo hat. Darüber hinaus sollten die Kothaufen im Garten (auch von fremden Katzen), auf der Terrasse und in den Katzentoiletten regelmäßig entfernt sowie die Umgebung gründlich gereinigt werden. Betroffene Katzen sollten im Zusammenhang mit der Krankheit gesund ernährt werden, denn eine gesunde Ernährung trägt maßgeblich zu einer Gesunderhaltung der Katze bei. Zu den ersten Symptomen gehören Appetitlosigkeit, Trägheit, Schnupfen, Durchfall und Fieber. In 10 % der Fälle handelt es sich um die schwere Form des Infekts, an denen der Großteil der betroffenen Tiere leider stirbt. Trotz alledem ist Corona kein „Todesurteil“ für die Katzen. Da die Katzen trotzdem ein hohes Alter erreichen können.

 

Erläuterung zum Thema Fund: 

In Deutschland gibt es ein Tierschutzgesetz. Alle Gesetze die für Tiere hier niedergeschrieben sind, sind ausschließlich auf Tiere anzuwenden. Da im deutschen Tierschutzgesetz der Umgang mit Fundtieren nicht näher definiert ist, ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 965-984 anzuwenden.  Hier sind die Rechte und Pflichten von Findern und Verlierern sowie die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung dieser Pflichten festgelegt. Nach BGB gibt es einen Eigentumsvorbehalt. Adoptieren sie ein Tier welches noch innerhalb der 6 Monate, doch von seinem ehemaligen Besitzer erkannt wird, sind wir in der Pflicht dieses auszuhändigen oder andere Maßnahmen oder Vorkehrungen zu treffen.

Bei Fundtieren klären wir immer über den Eigentumsvorbehalt bei Adoption auf.

 

Außerdem:

Laut Gesetz (§965 BGB) ist man als Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist, bei einer genannten Behörde eine ordnungsgemäße Fundanzeige zu erstatten. In diesem Fall sind wir als Tierheim für die Stadt Weimar ein kompetenter Ansprechpartner.
 
Wichtig: Nicht ausreichend ist die Anfrage, ob es eine Vermisstmeldung zu dem jeweiligen Tier gibt, oder die Verbreitung einer Fundmeldung. Sie verstoßen damit gegen die Fundregeln des BGB und riskieren, dass eine strafbare Fundunterschlagung im Raum steht.

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