Bürgerservice

Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Zuständige Stelle

Untere Wasserbehörden

Rechtsgrundlage

§49 Abs 2 WHG

Rechtsbehelf

Widerspruch

Ein Service des Landes Thüringen