Bürgerservice

Zahnärztliche Gutachten

Leistungsbeschreibung

Zahnärztliche Gutachten im Auftrag des Amtes für Familie und Soziales.

Menschen, die Leistungen vom Amt für Familie und Soziales beziehen (z.B. nach AsylbLG, SGB XII oder Jugendhilfe) haben üblicherweise wie gesetzlich versicherte Patienten eine Krankenversicherungskarte. Jedoch werden unbemerkt die entstehenden (zahn-)ärztlichen Kosten über den "Umweg" Krankenkasse tatsächlich durch das Amt für Familie und Soziales beglichen.

Für einige Kosten muss die Krankenkasse vorher eine Genehmigung beim Amt für Familie und Soziales einholen. Vor der Bewilligung für diese Maßnahmen hat der Kostenträger das Recht ein Gutachten einzuholen.

Sollten Sie Leistungsempfänger sein und bei Ihnen die Anfertigung/Reparatur von Zahnersatz, die Behandlung von Zahnfleischerkrankungen (Parodontalbehandlung) oder kieferorthopädische Maßnahmen geplant sein, könnte es sein, dass Sie eine Einladung auf das Gesundheitsamt zur Begutachtung erhalten.

Was geschieht bei einer Begutachtung?

  • Patientengespräch
  • Zahnärztliche Untersuchung
  • ggf. Einsichtnahme in vorhandene Röntgenbilder

Im Anschluss erstellt der Gutachter/die Gutachterin ein Schreiben, das das Amt für Familie und Soziales erhält. Dieses wiederum setzt sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Über die Krankenkasse erhalten Sie Bescheid, ob Ihre Behandlung genehmigt oder abgelehnt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder ein ähnliches Dokument

 wenn vorhanden:

  • aktuelle Röntgenbilder (Zahnfilme, OPG)
  • bereits vorhandener Zahnersatz

Rechtsgrundlage

  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Sozialgesetzbuch I (SGB I), §§ 60 ff.