Bürgerservice

Anmeldung an Regelschule, Gemeinschaftsschule und Gymnasium

Leistungsbeschreibung

Am Ende der Grundschulzeit steht die Entscheidung für eine weiterführende Schule an. In Weimar kann entsprechend der individuellen Voraussetzungen des Kindes aus 3 Regelschulen, einer Gemeinschaftsschule und 3 Gymnasien gewählt werden.

Sie sind noch unsicher, welche die richtige Schulform für Ihr Kind ist? Folgende Anhaltspunkte können Orientierung geben:

Was spricht für die Wahl einer Regelschule oder einer Gemeinschaftsschule?

Sie haben das Gefühl Ihr Kind benötigt mehr Zeit für die Wahl der zukünftigen Schulform? Es ist noch sehr verspielt, leicht ablenkbar oder zeigt wenig Eigenmotivation bei der Beschäftigung mit Schulthemen?

Für Kinder, die für das Entdecken von eigenen Talenten und Interessen mehr Zeit benötigen, ist eine Regelschule oder eine Gemeinschaftsschule meist die bessere Wahl. Regelschulen führen ihre Schüler*innen bis zum Haupt- oder Realschulabschluss. Die Leistungsanforderungen liegen unter denen des Gymnasiums. An allen Weimarer Regel- und Gemeinschaftsschulen wird in den höheren Klassen viel Wert auf eine gute Berufsorientierung gelegt. In Gemeinschaftsschulen wird bis zur Klassenstufe 8 gemeinsam im Klassenverband gelernt. Erst ab Klasse 9 wird innerhalb der Schule abschlussbezogen in Richtung Hauptschul-, Realschulabschluss oder Abitur unterrichtet.

In Weimar gibt es drei Regelschulen sowie die Thüringer Gemeinschaftsschule „Carl Zeiss“, in der eine Aufnahme ab Klasse 5 erfolgen kann. Bei Anmeldungen an der Thüringer Gemeinschaftsschule „Jenaplan“ gilt es zu beachten, dass gemäß Schulkonzept die eigentliche Aufnahme in Klasse 1 erfolgt. Aufnahmewünsche in den Folgejahren können nur bei freiwerdenden Plätzen berücksichtigt werden.

Für welches Kind ist ein Gymnasium die richtige Wahl?

Hausaufgaben sind im Nu erledigt, Lernen macht Ihrem Kind Spaß und es beschäftigt sich ausdauernd mit neuen Themen? Die Grundschule spricht eindeutig die Empfehlung für den Besuch eines Gymnasiums aus? Dann ist für Ihr Kind diese Schulform höchstwahrscheinlich die richtige. 

Sollte Ihr Bauchgefühl jedoch in eine andere Richtung gehen, dann suchen Sie bitte noch einmal das Gespräch mit Lehrern, Freunden oder anderen Personen Ihres Vertrauens, um mögliche Alternativen zu besprechen.

Aktuell besteht bundesweit die Tendenz, auch im Zweifelsfall ein Gymnasium zu wählen. Gleichzeitig steigt ab Klasse 7 zunehmend die Anzahl der Wechselwünsche vom Gymnasium an eine andere Schulform stark an. Für fast jedes Kind ist dieser Wechsel mit einem Gefühl des Versagens verbunden, welches es über die Schulzeit hinaus begleitet.

Für Sie als Eltern ist wichtig zu wissen, dass in Klasse 4 noch nicht über den letztendlichen Schulabschluss oder gar die spätere berufliche Karriere entschieden werden muss. Das Thüringer Schulsystem bietet viele Möglichkeiten für eine spätere Entscheidung. Wichtig ist zunächst, dass Ihr Kind mit Freude lernt und sich ab Klasse 5 keinem übermäßigen Leistungsdruck ausgesetzt fühlt. Nur so kann es unbelastet entdecken, welches Potential in ihm steckt und ist später gut gewappnet für die vielfältige Herausforderungen, die das Leben bietet.

Verfahrensablauf

Das einheitliche Anmeldeformular für den diesjährigen Übertritt in Klasse 5 wird ab dem 4. März 2024 auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Egal für welche Schule Sie sich entscheiden, bitte informieren Sie sich vorab über die jeweils unterschiedlichen Schwerpunkte, Schulkonzepte und Fremdsprachenangebote.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Schüler und jede Schülerin an nur einer weiterführenden Schule angemeldet werden darf. Die Anmeldeunterlagen sind an der Erstwunschschule einzureichen. Auf dem Anmeldeformular wird darum gebeten eine Zweitwunschschule anzugeben, an welche die Unterlagen bei ausgeschöpfter Kapazität der Erstwunschschule automatisch weitergeleitet werden. Der genannte Verfahrensweg ist einzuhalten, anderenfalls behält sich die Verwaltung vor, die Anmeldung im Auswahlverfahren der Schule zu berücksichtigen, welche weniger stark frequentiert wird.

Von der staatlichen Erstwunschschule erhalten die Eltern einen Anmeldenachweis, welcher bis zum 15. März 2024 an die jeweilige Grundschule bzw. Schule mit Primarstufe zurückzugeben ist.

Anmeldung an den staatlichen Regel- und Gemeinschaftsschulen
Schülerinnen und Schüler der Stadt Weimar können sich direkt an ihrer Wunschschule, die das Angebot der Schulart Regelschule vorhält, anmelden. Eine Anmeldung bedeutet nicht automatisch die Aufnahme an einer Schule. Sollten die Anmeldungen in der jeweiligen Schule deren Aufnahmekapazität übersteigen, erfolgt die Aufnahme gemäß § 15a Abs. 2 ThürSchG nach rechtlich festgelegten Kriterien. Im Übrigen entscheidet das Los.

Das ausgefüllte, unterschriebene und vollständige Anmeldeformular ist im Anmeldezeitraum 7. bis 9. März 2024 und 11. bis 13. März 2024 in der Erstwunschschule (Uhrzeit siehe Schulhomepage) möglichst persönlich einzureichen, um den Anmeldenachweis zu erhalten.

Von einem Versand per E-Mail bitten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen abzusehen. Nach erfolgter Aufnahme geben die Schulen das weitere Verfahren zur Vorlage notwendiger persönlicher Originaldokumente bekannt.

Anmeldung an den staatlichen Gymnasien
Für Gymnasien sind per Gesetz keine Schulbezirke vorgesehen, so dass auch hier freie Schulwahl besteht. Bitte informieren Sie sich vorab online über die jeweils unterschiedlichen Schwerpunkte und Schulkonzepte. 

Das ausgefüllte, unterschriebene und vollständige Anmeldeformular ist im Anmeldezeitraum 7. bis 9. März 2024 und 11. bis 13. März 2024 am Erstwunsch-Gymnasium (Uhrzeit siehe Schulhomepage) möglichst persönlich einzureichen, um den Anmeldenachweis zu erhalten. Von einem Versand per E-Mail ist hierbei ebenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen abzusehen.

Auch an den Gymnasien gilt: Sollten die Anmeldungen in der jeweiligen Schule deren Aufnahmekapazität übersteigen, erfolgt die Aufnahme gemäß § 15a Abs. 2 ThürSchG nach rechtlich festgelegten Kriterien. Im Übrigen entscheidet das Los.

Anmeldung an der Fachoberschule und am beruflichen Gymnasium
Die Anmeldung für die Fachoberschule und das berufliche Gymnasium erfolgt analog dem Verfahren am Gymnasium. Die Anmeldung für das Berufliche Gymnasium ist im Anmeldezeitraum 7. bis 9. März 2024 und 11. bis 13. März 2024 und die Anmeldung an der Fachoberschule bis 31. März 2024 vorzunehmen. Sie finden alle notwendigen Informationen und Dokumente für die Anmeldung auf der Homepage der Staatlichen berufsbildenden Schule »Friedrich Justin Bertuch«.