Bürgerservice

Tiere/Tierheim

Leistungsbeschreibung

Gern können Sie im Fund-Such-Buch Fundtiere oder vermisste Tiere selbst erfassen.

Tiere, ausgesetzt:

Haustiere, die von ihren Besitzern/Eigentümern gesetzwidrig (§ 3 Nr. 3 TierSchG) ausgesetzt wurden.
Das Tierheim Weimar nimmt Haustiere wie Fundtiere aus dem Stadtgebiet Weimar auf und vermittelt sie nach Möglichkeit nach Ablauf einer Quarantänezeit an neue Eigentümer.

Tiere, verletzt:
Werden verunfallte/verletzte Tiere im öffentlichen Raum gefunden, sollten diese zur Erstversorgung einem Tierarzt zugeführt werden. Zur Bergung und weiteren Unterbringung kann das Tierheim hinzugezogen werden. 
(Bei verletzten Wildtieren (z. B. Reh, Wildschwein, Fuchs usw.) ist der Jagdpächter zu informieren!)

Tiere, abzugebende:
Haustiere die aus persönlichen Gründen in Notlagen abgegeben werden müssen.
Aufnahme zur Vermittlung an neue Besitzer im Tierheim ist je nach Aufnahmekapazität nur begrenzt möglich.

Tiere, gefundene:
Haustiere die verloren wurden.
Fundtiere werden zur Gefahrenabwehr zunächst eingefangen und im Tierheim verwahrt und betreut.
Verlorene Tiere können nach Zahlung der verursachten Kosten durch ihren Eigentümer abgeholt und wieder in Besitz genommen werden.
Herrenlose Tiere werden nach der Quarantänezeit mit zusätzlicher Behandlung unter Eigentumsvorbehalt nach BGB (im Fundrecht vorgesehene Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten) an einen neuen Interessenten vermittelt.
Freilebende Tiere und Katzen sollen nur dann als Fundtiere behandelt werden, wenn sie aufgrund ihres Verhaltens oder ihrer äußeren Merkmale (z.B. Rassekatze, Halsband) zweifelsfrei als verloren erkannt werden können.  

  • Bei Auffinden von streunenden, ausgesetzten und verletzten Haustieren im Stadtgebiet Weimar bitte das Tierheim informieren.
  • Nur für Notfälle im Stadtgebiet Weimar erreichen Sie zwischen 16.30 Uhr und 8 Uhr die Berufsfeuerwehr Weimar unter 03643 55 55 55.
  • Notfälle außerhalb der Stadt Weimar melden Sie bitte an die Rettungsleitstelle Apolda 03644 50 000 oder die zuständige Ordnungs- oder Veterinärbehörde der betreffenden Kommune.

Welche Gebühren fallen an?

Unkostenbeiträge werden zum Teil erhoben.