Bürgerservice

Stadtbäume

Leistungsbeschreibung

Auf dem Gebiet der Stadt Weimar befinden sich etwa 27.000 Bäume in städtischen Grünanlagen und auf Friedhöfen sowie an Straßen, in Sportanlagen und auf den Außenanlagen von Kindertagesstätten und Schulen.

Möchten Sie selbst unmittelbar für mehr Stadtgrün sorgen, so können Sie sich gern mit einer Spende am Patenschaftsprogramm "Mein Stadtbaum" beteiligen.

Die Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben unterstützt die Vitalität unserer Stadtbäume und wertet das Stadtbild auf. In längeren Trockenperioden ist unser Stadtgrün darüber hinaus für jede Wassergabe dankbar. Möchten Sie dabei aktiv werden, so bitten wir Sie um eine kurze Information vor Beginn Ihrer Pflegemaßnahmen. Bitte beachten Sie bei der Bepflanzung und Pflege die im Merkblatt aufgeführten Regeln.

Zu den markantesten Bäumen - neben den umfangreichen Beständen in den öffentlichen Grünanlagen und auf den Friedhöfen - gehören unter anderem die folgenden Exemplare (beispielhafte Auswahl - über die Verknüpfungen können die Standorte jeweils auf OpenStreetMap angezeigt werden):

Belvederer Allee: Allee vor allem aus Winter-Linden (Bestandteil des gleichnamigen Gartendenkmals)

Carl-August-Allee: Allee aus Spitz-Ahorn

Ettersburger Straße: Allee vor allem aus Rosskastanien (Bestandteil des gleichnamigen Gartendenkmals)

Geleitstraße: Platanen

Goetheplatz: Blutbuche

Schillerstraße: Allee aus Berg- und Spitz-Ahorn

Sophienstiftsplatz: Platane

Steubenstraße: Allee aus Baumhasel und Linden

Theaterplatz: Rosskastanie

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anträge, Anfragen, Hinweise, Anregungen und Beschwerden können formlos an das Grünflächen- und Friedhofsamt gerichtet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Normalerweise kein förmliches Verfahren, es werden in der Regel keine Gebühren erhoben.

Rechtsgrundlage

  • Baumschutzsatzung der Stadt Weimar
  • Verordnungen über Naturdenkmale (Nr. 11 bis 30 - in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde [Umweltamt])
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG)
  • Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG)