Bürgerservice

Schiedsstellen

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Weimar und ihre Ortsteile sind in vier Schiedsbezirke mit je einer Schiedsstelle aufgeteilt worden. Durch das Amtsgericht Weimar wurden Schiedspersonen berufen, welche diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrnehmen.  Ihre Aufgabe ist es, in einem Schlichtungsverfahren zu versuchen, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen und damit den Weg vor Gericht zu vermeiden. 
Die Schiedspersonen sind unter anderem bei nachbarschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen die idealen Ansprechpartner.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formulare liegen den Schiedspersonen vor.

Welche Gebühren fallen an?

Informationen erfolgen direkt durch die jeweils zuständige Schiedsperson.

Rechtsgrundlage

Thüringer Schiedsstellengesetz

Was sollte ich noch wissen?

Für ein Verfahren vor einer Schiedsperson ist ein Antrag notwendig. Dazu ist allerdings etwas Wichtiges zu beachten: Zuständig ist immer die Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsgegner wohnt.

Der Antrag kann mündlich nach Rücksprache mit der jeweiligen Schiedsperson erfolgen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, seinen Antrag schriftlich – in einem verschlossenen Umschlag – über die Geschäftsstelle der Schiedsstellen - Abteilung Rechtsangelegenheiten der Stadt Weimar - an die jeweils zuständige Schiedsstelle weiterleiten zu lassen. In der Anschrift des Schreibens sollte die Schiedsstelle bereits angegeben sein: "An die Schiedsstelle ..... der Stadt Weimar, ...". Die Schreiben werden dann direkt weitergeleitet. Sofern die zuständige Schiedsstelle nicht bekannt ist, kann diese auch bei der Geschäftsstelle in der Rechtsabteilung der Stadtverwaltung Weimar telefonisch erfragt werden. Weitere Informationen erfolgen in einem persönlichen Gespräch direkt durch die zuständige Schiedsperson.