Bürgerservice

Ordnungswidrigkeiten Wohngeld

Leistungsbeschreibung

Verstöße gegen Auskunfts- und Mitteilungspflichten im Rahmen des Verwaltungsverfahrens bei der Gewährung von Wohngeld, werden im Ordnungsamt bearbeitet. Die Ahndung dieser Verstöße erfolgt durch Verwarnung oder Bußgeldbescheid. In Fällen, in denen der Verdacht einer Straftat (bspw. Betrug) vorliegt, erfolgt eine Abgabe des Verfahrens an die zuständige Staatsanwaltschaft.

An wen muss ich mich wenden?

Hausanschrift:

Stadtverwaltung Weimar 
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten  
Schwanseestraße 17  
99423 Weimar

 

Öffnungszeiten:

Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

  

Kontakt:

Telefon: (03643) 762-253
Telefax: (03643) 762-201
E-Mail: zentralebussgeldstelle@stadtweimar.de

Rechtsgrundlage

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Wohngeldgesetz (WoGG)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (WoGVwV) in der jeweils aktuellen Fassung