Bürgerservice

Einzelhandels- und Zentrenkonzept Weimar 2017

Leistungsbeschreibung

Zur Sicherung einer nachhaltigen Einzelhandelsentwicklung ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen eine Analyse und Bewertung der lokalen Einzelhandelssituation vorzunehmen und konkrete städtebauliche Ziele für die weitere Entwicklung festzulegen. Dies geschieht durch ein Einzelhandelskonzept.

Bei einem Einzelhandelskonzept handelt es sich um ein städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch. Es dient der städtebaulich geordneten Entwicklung des Einzelhandels und bildet die Grundlage zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen.

Neben der Analyse der Einzelhandelssituation und Prognosen zur Bevölkerungs-, Kaufkraft- und Umsatzentwicklung enthält das Einzelhandelskonzept folgende wesentliche Inhalte:

  • Festlegung von „Zentralen Versorgungsbereichen“1,
  • „Weimarer Liste zentrenrelevanter Sortimente“ sowie
  • Empfehlungen zur Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen und Erweiterungen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Weimar 2017 wurde am 14.03.2018 vom Stadtrat der Stadt Weimar beschlossen.

1 Unter „Zentralen Versorgungsbereichen“ werden räumlich abgrenzbare Bereiche in einer Kommune verstanden, die aufgrund ihrer Ausstattung mit Einzelhandel und ergänzenden Dienstleistungen eine Versorgungsfunktion haben, die über die unmittelbare Nahversorgung hinausreicht. Die für die zentralen Versorgungsbereiche typischen bzw. für deren Attraktivität und Funktionsfähigkeit bedeutsamen Warengruppen des Einzelhandels sind die „zentrenrelevante Sortimente“.