Bürgerservice

Fundmunition

Leistungsbeschreibung

"WER KAMPFMITTEL ENTDECKT ODER IN BESITZ HAT ODER WER VERGRABENE, VERSCHÜTTETE ODER ÜBERFLUTETE FUNDSTELLEN ODER LAGERSTELLEN DERARTIGER MITTEL KENNT, IST VERPFLICHTET, DIES UNVERZÜGLICH DER ORDNUNGSBEHÖRDE ODER EINER POLIZEIDIENSTSTELLE ANZUZEIGEN." (§ 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel (KampfMGAVO))

Beim Fund von Munition besteht weiterhin ein sehr hohes Risiko verletzt, geschädigt oder sogar getötet zu werden. Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise für das Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln.

RICHTIGES VERHALTEN BEI FUNDMUNITION:

  • Alle Kampfmittel sind lebensgefährlich!
  • Von Kampfmitteln können Explosionsgefahr, Vergiftungs- und gesundheitsschädigende Gefährdungen, Brandgefahr und umweltschädigende Gefahren ausgehen!
  • Je länger die Kampfmittel in der Erde liegen, desto gefährlicher werden sie!
  • Die Größe und Form der Kampfmittel sagt nichts über die Gefahr aus!
  • Oft sind Kampfmittel schwer erkennbar, also Vorsicht bei Verdacht!

MELDEN! - MARKIEREN! - MEIDEN!

Melden: Bei allen Kampfmittelfunden ist unverzüglich die Ordnungsbehörde (siehe Ansprechpartner) bzw. Polizeidienststelle (Notruf: 110) zu benachrichtigen!

Markieren: Markieren und sichern Sie die Fundstelle. Warnen Sie näherkommende Personen rechtzeitig. Warten Sie auf die Behörden und weisen Sie die Einsatzkräfte ein.

Meiden: Vermeiden Sie Erschütterungen. Lassen Sie die Kampfmittel liegen, berühren Sie sie nicht! Kampfmittel sind äußerst empfindlich gegen Berührung, Erschütterung oder einer Veränderung in ihrer Lage. Haben Sie Kampfmittel versehentlich aufgehoben? Dann legen Sie diese vorsichtig ab. Werfen Sie diese niemals!

Rechtsgrundlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel (KampfMGAVO)

Unterstützende Institutionen

WEITERE HINWEISE BEIM FUND VON KAMPFMITTELN AUF BAUSTELLEN, BEI FORSTWIRTSCHAFTLICHEN ARBEITEN, IN DER LANDWIRTSCHAFT, BEI ERDARBEITEN USW.:

  • Arbeiten am Fundort sofort einstellen - alle Personen müssen den Fundort verlassen!
  • Um den Zutritt Unbefugter zu verhindern, ist die Fundstelle durch Kennzeichnung und Absperrung zu sichern!
  • Alle Erschütterungen vermeiden!
  • Wurden Kampfmittel versehentlich mit der Hand aufgenommen, sind sie vorsichtig wieder abzulegen. Nie werfen!
  • Wurden Kampfmittel bereits von einem Greifer erfasst, so sind sie in der jeweiligen Lage zu belassen und die Maschinen sind abzustellen. Wurden sie jedoch bereits angehoben, dann ist der Korb in seiner Lage nicht zu verändern!
  • Werden Kampfmittel erst bemerkt, nachdem sie auf ein Fahrzeug verladen worden sind, dürfen sie keinesfalls weitertransportiert werden. Das Fahrzeug hat an seinem Standort zu verbleiben, der Motor ist abzustellen! Der Standort ist gleichfalls durch Absperrung zu sichern!
  • Die zuständige Aufsichtsperson ist für die Benachrichtigung der Ordnungsbehörde bzw. Polizei und die Durchführung der vorgenannten Sicherheitsmaßnahmen bis zu ihrem Eintreffen verantwortlich!
  • Den Anordnungen der Ordnungsbehörde bzw. Polizei über die Weiterführung der Arbeit, den Einsatz von Maschinen und Geräten, teilweise oder gänzliche Sperrung der Baustelle usw. ist unbedingt Folge zu leisten!