Bürgerservice

Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft im Einvernehmen mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie bauliche Veränderungen, Abrissvorhaben und Werbeanlagen an Kulturdenkmalen.

Jeder Eigentümer eines Kulturdenkmals, der es umgestalten, instand setzen oder in seinem äußeren Erscheinungsbild verändern oder abbrechen will, muss bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis einholen. Dies gilt auch für die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in der Umgebung denkmalgeschützter Gebäude.

Auch Erdarbeiten bedürfen der denkmalrechtlichen Beurteilung, soweit archäologische Befunde zu erwarten sind. Dies trifft generell auf die gesamte Altstadt, die Vorstädte, die Siedlungskerne der eingemeindeten Dörfer sowie eine Vielzahl weiterer Standorte außerhalb des Stadtzentrums zu.

Nur wenn das Vorhaben zur Veränderung eines Kulturdenkmals an eine Baugenehmigung gebunden ist, wird keine gesonderte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erteilt. In diesen Fällen beinhaltet die Baugenehmigung die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Rechtsgrundlage

Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) vom 07.01.1992 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14.04.2004, GVBl. S. 465 ff.