Bürgerservice

Kulturförderabgabe für Übernachtungen

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Abgabe ist der Aufwand des Übernachtungsgastes für entgeltliche Übernachtungen in Einrichtungen, die gegen Entgelt vorübergehend Zimmer zur Verfügung stellen. Abgabepflichtig sind alle Übernachtungsgäste, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zur Einziehung und Abführung der Abgabe an die Stadt ist der Beherbergungsbetrieb verpflichtet.

Grund der Einführung

Grund der Einführung im Jahre 2005 war die anteilmäßige Kompensation der sehr hohen Aufwendungen der Kommune Weimar für Kultur. Weimar ist eine Kleinstadt (65.000 Einwohner), hat aber Kulturaufwendungen einer Großstadt - nicht umsonst waren wir 1999 Kulturstadt Europas! 
 
Weimar ist als kleinste Kulturstadt Europas sicherlich in einer ganz besonderen Situation. Dies betrifft insbesondere die oben angedeutete Aufgabe dieser Stadt - Symbol- und Lernort der deutschen Kultur und Geschichte. Um diesen Anforderungen zu genügen, muss die Stadt (mit Unterstützung von Bund und Land) eine Infrastruktur für ihre Gäste vorhalten, wie sie sonst nur in Großstädten üblich ist.

Verwendung der Steuer

Die Kulturförderabgabe wird als örtliche Steuer erhoben. Sie hat haushaltsrechtlich keine Zweckbindung und wird zur Gesamtdeckung des städtischen Haushaltes eingesetzt. Um die kulturellen und touristischen Angebote auf diesem hohem Niveau zu halten, muss die Stadt alle Einnahmemöglichkeiten zum Ausgleich des Haushaltes ausschöpfen. Die kleine Stadt Weimar gibt per Saldo mehr als 10 Mio. € pro Jahr für die Kulturförderung aus.  
Die Einnahmen belaufen sich seit Einführung der Kulturförderabgabe für Übernachtungen bei ca. 500.000,00 € pro Jahr.

Übernachtungszahlen

Die Übernachtungszahlen liegen im Durchschnitt bei ca. 650.000 pro Jahr. 

Zuständige Stelle

Amt für Finanzen und Beteiligungen
Abteilung Steuern

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren:
Am 01. April 2019 ist die 3. Änderungssatzung in Kraft getreten.
Die Veröffentlichung der Satzung erfolgte im Rathauskurier Nr. 1/2019.
Bemessungsgrundlage ist die Übernachtung pro Person und Nacht -längstens jedoch für 7 aufeinanderfolgende Übernachtungen.

Höhe der Abgabe:
Beherbergungsbetrieb bis 49 Zimmer :
Übernachtungen im EZ :                                                      1,50 €
Übernachtungen im DZ, Mehrbettzimmer, Ferienwohnung: 1,10 €.
Beherbergungsbetrieb ab 50 Zimmer:
Übernachtungen im EZ und in Suiten:                                 3,00 €
Übernachtungen im DZ, Mehrbettzimmer:                           2,25 €.

Rechtsgrundlage

3. Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in Weimar vom 09.01.2019.
Die 3. Änderungssatzung trat am 01.04.2019 in Kraft.

Die Satzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Weimar.

Satzung zur Kulturförderabgabe für Übernachtungen

 

 

Was sollte ich noch wissen?