Bürgerservice

Drehgenehmigung

Leistungsbeschreibung

Ein Drehgenehmigungsantrag ist bei der Stadtverwaltung einzureichen. Auch Drohnenaufstiege sind anzuzeigen.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Genehmigungen für Drehs auf öffentlichen Flächen in Liegenschaft der Stadtverwaltung erteilen können. Der Park an der Ilm oder der Tiefurter Park (Klassik Stiftung Weimar) oder Privatgrundstücke gehören nicht dazu.

Verfahrensablauf

Ein Drehgenehmigungsantrag ist vier Wochen vor Drehbeginn einzureichen. Sind Drohnenaufstiege erforderlich, sind diese ebenfalls anzuzeigen.

Beachten Sie auch, dass weitere Genehmigungen (z.B. Sondernutzungsgenehmigung, Parkgenehmigung) einzuholen sind.

Zuständige Stelle

Zuständig für das Erteilen einer Drehgenehmigung ist das Sachgebiet Kommunikation und Protokoll der Stadt Weimar.

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