Aktuell

Sonderöffnungszeiten im Bürgerservice der Stadtverwaltung

17.04.2024 |
Stadtverwaltung Weimar, Haus 2. Archivbild.Stadtverwaltung Weimar, Haus 2. Archivbild.Stadtverwaltung Weimar, Haus 2. Archivbild.

Aufgrund der hohen Nachfrage zu kurzfristigen Terminen – vor allem in Bezug auf den Reisepass für Minderjährige  – sind vom 15.5. bis 19.6.2024 jeweils mittwochs von 8 – 12 Uhr ausschließlich Termine ohne Voranmeldung möglich. Online-Termine können außerhalb dieser Zeiten selbstverständlich wie gewohnt auf stadt.weimar.de wahrgenommen werden.

Wichtiger Hinweis:

Zum 1.1.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Ab diesem Zeitpunkt sind auch keine Verlängerungen oder Aktualisierungen von Kinderreisepässen mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei, sofern das Kind mit dem Pass weiterhin identifizierbar ist. Dies betrifft auch Kinderreisepässe, die vor dem 1.1.2021 für sechs Jahre ausgestellt wurden.

Seit dem 1.1.2024 können Sorgeberechtigte zwischen der Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses für Minderjährige wählen. Diese Dokumente werden für sechs Jahre ausgestellt und können genutzt werden, solange das Kind mit dem Dokument zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.