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Oberbürgermeister Peter Kleine kritisiert: „Oberzentren-Pläne der Landesregierung gehen in die völlig falsche Richtung“

27.02.2024 |
Oberbürgermeister Peter KleineOberbürgermeister Peter KleineOberbürgermeister Peter Kleine ©Matthias Eckert

Die Stadt Weimar hat ihre Stellungnahme zum zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen abgegeben. „Die von der Landesregierung vorgeschlagene willkürliche Ausweisung zusätzlicher Oberzentren in Meiningen, Schmalkalden und Nordhausen geht aus unserer Sicht in die völlig falsche Richtung“, betonte Oberbürgermeister Peter Kleine. „Eine solch inflationäres Vorgehen ohne fachlich sinnvolle Begründung schwächt Weimar. Auch im zweiten Entwurf des LEP fehlt es an klaren und vergleichbaren Kriterien, welche Mindestausstattungen und –funktionen Oberzentren aufzuweisen und zu erfüllen haben.“

Weimar ist mit 66.000 Einwohnern viertgrößte Stadt Thüringens und wird als einzige Stadt bis 2042 um 4,8 Prozent signifikant wachsen. Weimar ist aktuell Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums und erfüllt als Hochschul-, Justiz- und Verwaltungsstandort landesweite Funktionen. Zwei der drei von der Landesregierung geplanten neuen Oberzentren haben mit jeweils etwa 42.000 Einwohnern ein deutlich geringeres Einwohnerpotenzial als Weimar.

„Für Weimar bedeutet die Planung aus Erfurt erhebliche entwicklungspolitische Hemmnisse, etwa im Bereich von Infrastrukturen, finanzieller Ausstattung, Bewilligung von Fördermitteln oder Benachteiligungen bei der Bauleitplanung. Wenn die Landesregierung an den Plänen für die drei neuen Oberzentren festhält, sollte sie auch so konsequent sein, Weimar mit seinen bereits bestehenden Funktionen und Institutionen von landesweiter Bedeutung zum Oberzentrum zu machen“, unterstrich Peter Kleine. „Anderenfalls appelliere ich an alle Abgeordneten des Thüringer Landtages, diesen unausgewogenen Plänen der Landesregierung nicht zuzustimmen!“

Bereits nach der Vorstellung des ersten Planentwurfes wurden die Einwände unter anderem von Weimar oder der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen nicht berücksichtigt.