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Hinweise zur Teilnahme an der Briefwahl

10.04.2024 |
Wahlen, Symbolbild.Wahlen, Symbolbild.Wahlen, Symbolbild.

Am Sonntag, 26. Mai 2024, finden die Kommunalwahlen und am Sonntag, 9. Juni 2024 die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Bei den anstehenden Wahlen gibt es – wie immer – für die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, im Falle einer Verhinderung am Wahltag, bereits zuvor per Briefwahl ihre Stimmen abzugeben. Dazu gehört die Beantragung eines Wahlscheins mit der eidesstattlichen Versicherung, dass die jeweiligen Wählerinnen oder Wähler ihre Stimme persönlich abgegeben haben.

Um sich die für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen aushändigen oder zuschicken zu lassen, bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. Über das Internet: Um zu dem dafür vorgesehenen Formular zu gelangen, kann der auf der Wahlbenachrichtigung angegebene QR-Code genutzt werden.
  2. Per E-Mail an wahlbuero@stadtweimar.de

Es muss dabei angegeben werden: vollständiger Name und Vorname der Wählerin oder des Wählers, Geburtsdatum, wenn vorhanden die Wählerverzeichnis-Nummer (siehe Wahlbenachrichtigung), die vollständige Meldeanschrift in Weimar, sowie, falls die Wahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, die vollständige Empfängeranschrift.

  1. Persönlich: Beantragen des Wahlscheines und Abholung der Unterlagen – oder auch sofort wählen vor Ort – im Briefwahlbüro der Stadt Weimar, Schwanseestraße 17, separater Eingang (Glastür) zum Marie-Juchacz-Saal.

Die Wahlscheinausgabe/das Briefwahlbüro ist vom 3.5.2024 bis 24.5.2024 (für die Kommunalwahl) bzw. bis 7.6.2024 (für die Europawahl sowie ggf. erforderliche Stichwahlen bei der Kommunalwahl) geöffnet.

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag: 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Am Freitag der Wahlwochenenden (24.5. und 7.6.): 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag, 10.5.: geschlossen

4. Per Post: Es kann auch das auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Formular ausgefüllt und auf dem Postweg an die Stadtverwaltung geschickt werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann zugeschickt.

Die Möglichkeit, einen Wahlschein über das Portal des Thüringer Landesamtes für Statistik zu beantragen, besteht nicht.