Bürgerservice

Altöl

Leistungsbeschreibung

Private Endverbraucher können ihr Altöl (Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle) nach der Altölverordnung in gleicher Menge kostenlos dort wieder abgeben, wo sie das Frischöl erworben haben.
In der Regel ist für die Rückgabe des Altöles die Vorlage der Kaufquittung erforderlich. Sollte die Kaufquittung nicht mehr vorhanden sein, kann Altöl auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Da das Altöl der Wiederverwertung zugeführt wird, darf es keinesfalls durch Lösemittel, Brems- und Kühlflüssigkeiten usw. verunreinigt werden.
Hinweis: Nach der Altölverordnung haben Frischölanbieter für den privaten Endverbraucher eine Einrichtung für einen fachgerechten Ölwechsel vorzuhalten, wie zum Beispiel ein Ölabsauggerät. Beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle und Ölfilter müssen nach der Altölverordnung ebenfalls zurückgenommen werden.
Motoröl darf auf keinen Fall in das Kanalnetz und in das Erdreich gelangen. 
Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Eine unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt und ist strafbar!

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