Stadtverwaltung

Jahresrechnung 2020

Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.11.2022 die Jahresrechnung 2020 der Stadt Weimar gem. § 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunal­ordnung (ThürKO) fest­gestellt.

Auf der Grundlage der Schlussberichte werden der Oberbürgermeister, der Bürgermeister und die Beigeordnete, soweit diese einen eigenen Geschäfts­bereich geleitet  oder den Ober­­bürger­meister vertreten haben, gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2020 entlastet.